Verträge digital unterschreiben?

Immer wieder werden wir gefragt, wie es denn mit der Rechtssicherheit von digital erstellten Arbeitsrapporten aussieht. Das Thema digitale Unterschrift wird in Zukunft immer mehr Bedeutung einnehmen, deshalb möchten wir mit diesem Blogeintrag einen kleinen Überblick verschaffen.

Wie wir bereits in einem früheren Blogpost sowie an unserem Vortrag anlässlich des KMU Lunch Reports aufgezeigt haben, bieten Smartphones (und die Digitalisierung generell) viele Vorteile:

  • Zeiterparniss, durch direkte digitale Erfassung (Rapporte müssen nicht von Hand erfasst und danach nochmals abgetippt werden)
  • Die Daten sind schneller verfügbar, somit kann schneller abgerechnet werden
  • Rapporte können nicht verloren gehen
  • Die Datenqualität steigt (dank zwingenden Eingaben, automatischer Eingabeprüfung, etc.)

Auch ein kürzlich erschienener Artikel der NZZ greift dieses Thema auf.

Und die Verbindlichkeit?

Anlässlich unseres Vortrags wurden wir gefragt, wie es denn mit der Verbindlichkeit einer Unterschrift auf dem Tablet aussieht. Auch ein Leserkommentar beim NZZ Artikel bringt diesen Aspekt auf:

"Unternehmen stellen rechtlich verbindliche Urkunden mit Tabletts her? Für mich eine Steilvorlage, solchen keine Rechnungen mehr zu bezahlen, denn die Unternehmer können ihre Leistungen mit diesen Dokumenten vor Gericht nie beweisen." Emil Huber, Kommentar zum NZZ Artikel "Digitale Werkzeuge fürs Geschäft"

Inwiefern sind denn nun digitale Unterschriften gültig? (Disclaimer: Wir sind keine Rechtsanwälte und können diesen Sachverhalt sicherlich nicht abschliessend beurteilen. Wir versuchen lediglich einen kleinen Überblick zu verschaffen)

Grundsätzlich gilt in der Schweiz bei Verträgen (mit Ausnahmen) Formfreiheit. Das heisst, dass auch ein mündlich abgeschlossener Vertrag gültig ist.

Einen Arbeitsrapport, mit den geleisteten Stunden, lässt man vom Kunden unterschreiben, um dokumentieren zu können, dass dieser den Rapport gesehen hat und damit einverstanden ist (dass nach Stunden abgerechnet wird, wird ja meist in einem separaten Vertrag / Auftragsbestätigung geregelt) - nötig wäre es nicht.

Insofern ist es also durchaus denkbar, einen Arbeitsrapport auf dem Tablet unterschreiben zu lassen (mit einem Stift), wie dies zum Beispiel auch bei Paketlieferdiensten geschieht, um den Empfang zu dokumentieren (die Post argumentiert denn auch mit der Formfreiheit, nach welcher eine elektronische Unterschrift als "Indizien für den Abschluss des Vertrages" anzusehen sind).

Und bei Verträgen?

Nebst Unterschriften zu Dokumentationszwecken gibt es aber auch Dokumente, bei denen tatsächlich die Schriftform verlangt wird. Bei solchen Verträgen ist auch nur die handschriftliche Unterschrift gültig. ODER aber seit einigen Jahren auch die SuisseID:

Die SuisseID schafft die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für den elektronischen Geschäftsverkehr. Als digitaler Identitätsausweis im Internet bietet sie ihren Anwenderinnen und Anwendern ein sicheres Login zu Web-Applikationen, eindeutiges Identifizieren für Internet-Dienste und digitales, rechtsgültiges Unterschreiben von Dokumenten. www.suisseid-forum.ch

Die elektronische Unterschrift (mittels Zertifikat) ist der handschriftlichen Unterschrift in der Schweiz somit gleichgestellt!

SuisseID

Elektronische Unterschrift

Die "klassische" SuisseID gibt es als USB Stick oder in Form einer Karte (ähnlich wie z.B. bei e-banking Angeboten). Diese sind für die Anwendung auf Tablets natürlich nicht geeignet (ein iPad hat beispielsweise keinen USB Anschluss). Deshalb werden seit kurzem auch sogenannte Signing Services angeboten (z.B. von der Post). Damit lassen sich Dokumente über eine Webschnittstelle unterschreiben. Ebenfalls möglich sind Authentifizierungsprozesse (Logins) für geschützte Bereiche, wo eine eindeutige Identifikation des Benutzers sichergestellt sein muss (Gemeinde, verifiziertes Alter, etc.)

Unser Selbstversuch

Die SuisseID lässt sich aber auch als Zertifikat für die eigenen E-Mails einsetzen. E-Mails (und andere elektronische Dokumente) können so eindeutig als vom Absender gesendet identifiziert werden, zusätzlich wird auch ein eindeutiger Zeitstempel gesetzt. Damit erhalten die Dokumente auch vor Gericht Gültigkeit - andernfalls können E-Mails vor Gericht als Beweismittel abgelehnt werden, da sie theoretisch nachträglich noch verändert werden können. Mit einer Signatur ist das nicht mehr möglich, ohne dass das Siegel gebrochen wird. Eine Manipulation würde also erkannt. Dies gilt natürlich auch für andere elektronische Dokumente.

Wir werden in den nächsten Tagen SuisseIDs für uns bestellen und diese in unseren E-Mailverkehr sowie weitere Dokumente einbinden. Damit wollen wir erste Erfahrungen im Umgang damit sammeln. Denn das grösste Problem der SuisseID ist momentan die Verbreitung: Erst wenige Anwendungen erlauben die Nutzung der SuisseID und die meisten Firmen und Institutionen sind mit elektronisch unterzeichneten Dokumenten (welche schriftlich unterzeichneten Dokumenten gleichgestellt sind!) überfordert.

Die Ergebnisse unseres Selbstversuchs werden wir natürlich wieder in diesem Blog posten.

Nutzen Sie eine SuisseID?

Falls Sie bereits eine SuisseID nutzen, hinterlassen Sie doch einen kurzen Kommentar, in dem Sie schreiben, wo Sie die SuisseID bereits einsetzen. Wir würden uns freuen.

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